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Hessen will wieder rastern

Landesregierung hat Gesetz geändert, um neue Rasterfahndung zu ermöglichen

GÖTTINGEN taz ■ In Hessen steht eine neue Runde von Gerichtsverfahren um die Rasterfahndung bevor. Eigentlich war die Rasterfahndung in Hessen im Februar durch das Oberlandesgericht Frankfurt gestoppt worden. Doch Ende August änderte die CDU-geführte Landesregierung die entsprechende Grundlage im „Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“, um so eine erneute Rasterfahndung nach islamistischen Schläfern zu ermöglichen. Seit vergangener Woche fordert das Landeskriminalamt die Universitäten des Landes nun erneut auf, Datensätze islamischer Studenten aus 28 Staaten weiterzuleiten. Die im letzten Jahr erhaltenen Datensätze waren aufgrund des Gerichtsbeschlusses vom Februar gelöscht worden.

Wie schon in der ersten Runde kündigte der Asta der Universität Gießen Widerstand an. Gestern legten Rechtsanwälte im Auftrag des Asta eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz ein, weil der Asta eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung befürchtet.

Der hessische Datenschutzbeauftragte wies in einem Schreiben an die zur Auskunft aufgeforderten Stellen auf seine Rechtsauffassung hin, der zufolge die Verfügung des LKA „nicht wirksam“ sei, da sie den Betroffenen der Datenerhebung nicht bekannt gemacht wurde.

Verschiedene Organisationen veröffentlichten einen Aufruf gegen die Gesetzesänderungen, die „in einem demokratischen Rechtsstaat nicht hinzunehmen sind“. Zu den Unterzeichnern zählen der „freie zusammenschluss studierender“, die „jungdemokratInnen/Junge Linke“ und „Bürgerrechte&Polizei/Culip“. YASSIN MUSHARBASH

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