: Henker auch für Geisteskranke?
WASHINGTON epd ■ Erstmals seit zwölf Jahren will sich das Oberste US-Gericht wieder damit befassen, ob die Todesstrafe für geistig behinderte Täter „grausam und ungewöhnlich“ und daher verfassungswidrig ist. Die Richter wollten nach Rundfunkberichten vom Montag den Berufungsantrag des Todeshäftlings Ernest McCarver prüfen. Der 40-Jährige soll das Denkvermögen eines 10-Jährigen haben. Laut seinen Anwälten untersagten seit 1989 elf Bundesstaaten die Hinrichtung geistig Behinderter. Laut unabhängigem US-Todesstrafen-Informationszentrum wurden seit Wiederzulassung der Todesstrafe 1976 35 geistig behinderte Täter hingerichtet.
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