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Heime in der DDRDie vergessenen Kinder

Im Heim war Nicole Groppler Nummer 165. Eingesperrt wegen der „Gefahr sozialer Verwahrlosung“. Ihre Mutter kämpfte um ihre Freiheit. Heute kämpft Nicole um Anerkennung.

Viel mehr als ein Glühbirne gab es nicht im Bunker. Und dann dieser Geruch: feucht, muffig. Bild: ron101 / photocase.com

BERLIN taz | Einmal ist sie sieben Tage und sieben Nächte hintereinander im „Bunker“ eingesperrt. So nennen die Mädchen und Jungen im Spezialkinderheim „Maxim Gorki“ im sächsischen Weißwasser die Arrestzelle.

Fensterloser Kellerverschlag, Betonboden, Glühbirne, Eimer zum Pinkeln. Nicole Groppler erinnert sich, wie es im Bunker gerochen hat – „feucht, kalt, muffig“. Sie schläft auf dem kahlen Boden, ohne Matratze, ohne Decke. Am Tag muss das Mädchen auf dem festgeschraubten Hocker sitzen, durch den Spion wird sie kontrolliert.

Nicole Groppler war 13 Jahre alt, als sie im September 1984 bei „Gorkis“ eingeliefert wurde, wegen „Gefahr der sozialen Verwahrlosung“. Heute ist sie vierzig und eine wütende Frau. „An alle möglichen Opfer des DDR-Regimes wurde nach dem Mauerfall gedacht, nur wir wurden vergessen“, sagt sie.

„Wir“ – das sind jene Kinder und Jugendlichen, die in der DDR in Spezialheime für Schwererziehbare oder in Jugendwerkhöfe eingewiesen wurden. Manche kamen aus schwierigen Verhältnissen, andere waren kriminell geworden. Und wiederum andere füllten schlicht nicht das Bild aus, das die DDR eine „allseitig gebildete sozialistische Persönlichkeit“ nannte.

Nicole Groppler verbrachte ein Jahr in Weißwasser. Heute erinnert in der Werner-Seelenbinder-Straße nichts mehr an das „Gorki“. Der Plattenbau wurde vor ein paar Jahren abgerissen. 120.000 Kinder und Jugendliche sollen in der DDR in den Spezialheimen und Jugendwerkhöfen gewesen sein. Das hat der Politologe Christian Sachse herausgefunden, der bis 1990 Pfarrer in Torgau war.

Die sächsische Stadt ist bekannt für einen der grausamsten Jugendwerkhöfe. Es gab aber auch „normale“ Heime, unter anderem für Waisen, in denen die Kinder nicht geprügelt und gedemütigt wurden. Insgesamt sollen bis zu 600.000 Kinder in Heimen gelebt haben.

Nicole Groppler ist klein, in ihrem streng gebunden Zopf leuchten blonde Strähnchen. Sie will nur mit ihrem Mädchennamen in der Zeitung stehen. Ihre Familie will sie von ihrer Vergangenheit fernhalten. Sie will, dass ihr jetziges Leben, mit Mann, zwei Kindern und einem Job, nicht durch die Erinnerungen gestört wird. Doch das geht nicht, und das weiß sie auch.

„In den Bunker kam ich, weil ich versucht habe abzuhauen“, erinnert sie sich. „Nach einem halben Jahr habe ich es nicht mehr ausgehalten in dem Heim, mit den prügelnden Erziehern und mit manchen Kindern, die mit der Zeit auch brutal wurden. Ich wollte immer nur weg.“

Schläge und Angstzustände

Bei ihrer Ankunft in Weißwasser hat man ihr den Schädel kahlrasiert, sie musste ihre Sachen abgeben und bekam eine Nummer: 165. Sie wurde gynäkologisch zwangsuntersucht. „Ich hatte keine Ahnung, was da mit mir geschieht.“ Heute leidet sie an einer chronischen Bronchitis, an Albträumen, Angstzuständen und Rückenschmerzen. Sie könnte auf Kommando in kürzester Zeit Essen runterschlingen.

Die Tage im Heim verliefen im gleichen Rhythmus: Morgens mussten die Kinder ihre Betten faltenfrei herrichten, wenn nicht, setzte es Schläge. Jeden Tag mussten die Mädchen und Jungen Flure und Zimmer sauber machen. „Einmal musste ich das Klo mit meiner Zahnbürste putzen. Und abends damit meine Zähne“, sagt Nicole Groppler.

Das Zimmer, in denen sie mit fünf anderen Kindern schlief, wurde häufig abgeschlossen. Das Grundstück durften sie nicht verlassen, es gab keine Spiele, nur ein wenig Bastelzeug und ein paar Bücher. Manchmal mussten die Kinder aufs Feld, zur Zuckerrübennachernte, offiziell hieß das „Arbeitserziehung“. Einmal in der Woche durften sie fernsehen, tanzte jemand aus der Reihe, wurden alle bestraft: Fernsehverbot, Zusatzsport und Sperre der eh seltenen, kurzen Heimatbesuche.

Nicole Groppler trommelt mit den Fingern auf den Leitz-Ordner, der vor ihr auf dem Küchentisch liegt, ihr Blick fliegt aus dem Fenster vorbei an ein paar Fotos ihrer Kinder direkt ins Grün des Vorgartens im Berliner Speckgürtel, wo sie wohnt. In dem Ordner steckt ihr Leben in Weißwasser: Briefe, Amtsmitteilungen, handschriftliche Vermerke. Es ist nicht viel, aber es reicht, um einen Eindruck zu bekommen von der Willkür, die Nicole Groppler und ihre Mutter erfahren haben.

Die Akte der guten Schülerin

Sommer 1984 – der August ist kalt, an der Ostsee fliegen die Zelte weg, im Elbsandsteingebirge regnet es. Nicole verbringt ihre Ferien zuhause in Berlin, sie und ihre Mutter wohnen in Prenzlauer Berg. Auf dem Alexanderplatz lernt das Mädchen ein paar Punks kennen, mit denen sie dreizehn Tage durch die Gegend zieht. Zwei, drei Nächte kommt sie nicht nach Hause. Die Mutter macht sich große Sorgen, hat das Gefühl, die Tochter entgleitet ihr. Seit der Scheidung von Nicoles Vater ist alles so schwierig.

Die Frau geht zum Jugendamt, sie will Hilfe, einen Rat. Dort führt man sie in ein Zimmer und sagt ihr: Wir müssen in der Schule nachfragen. Im Nebenraum wird eine Akte auf Nicoles Namen angelegt. Darin steht wortwörtlich: „Nicole ist mit ihren 12 Jahren in einer negativen Gruppierung älterer Jugendlicher vom Alextreff integriert. Sie gibt sich als Fünfzehnjährige aus und hat ihr persönliches Aussehen der Gruppe angenommen.“

Die Mutter weiß davon nichts, sie ahnt nicht, dass ihr Gang zum Jugendamt schwere Folgen haben wird. Zwei Wochen später, am 19. September, wird sie aufs Jugendamt bestellt. Der Grund: „Beschluss zur Sicherung der weiteren Erziehung und Entwicklung des Kindes Nicole Groppler“. So steht es in der Akte. Zu dieser Zeit ist Nicole längst wieder zu Hause, die Schule hat begonnen und Nicole ist eine gute Schülerin. Aber das hat plötzlich keine Bedeutung mehr.

Kurz darauf holen zwei Mitarbeiter des Amtes das Mädchen von der Schule ab und bringen es zunächst in ein Übergangsheim in Berlin, ein paar Tage später geht es nach Weißwasser. Noch am selben Abend stehen diese Mitarbeiter auch vor der Tür der Mutter. Sie haben sie gezwungen, „die Papiere zu unterschreiben und mich freizugeben“, sagt Nicole Groppler.

Ein Jahr, ein Kampf

Die Mutter ist hilflos. Sie will ihr Kind zurück. Am nächsten Tag nimmt sie einen Kampf auf, der ein Jahr dauern soll, ein Kampf gegen die Behörden und gegen das Heim – und ein Kampf gegen sich selbst. Nicole Groppler sagt, auch heute noch mache sich ihre Mutter Vorwürfe. Mit der Presse will sie nicht reden. Die Tochter versteht das.

Hätte die Mutter wissen müssen, dass ihr Gang zum Jugendamt gefährlich sein kann? Damals kursierten zahlreiche Gerüchte und Geschichten über Mütter und Väter, die einen Ausreiseantrag gestellt oder sich auf andere Weise gegen den Staat gestellt hatten und denen die Kinder weggenommen wurden.

Auch Nicoles Mutter hatte einen Ausreiseantrag gestellt, 1976 schon, er war abgelehnt worden. Seitdem war die Familie im Visier der Behörden, für Nicole wurde eine Stasiakte angelegt, sie war damals fünf Jahre alt.

„Trotz guter Leistungen …“

Im „Maxim Gorki“ in Weißwasser dreht Nicole fast durch, versucht dennoch möglichst „unauffällig“ zu sein und ihre Chance auf eine baldige Entlassung zu steigern. Nicole habe „ein gepflegtes Äußeres“, sie bemühe sich „um Ordnung und Sauberkeit im gesamten Gruppenbereich“ und komme „allen Anforderungen nach“, heißt es in den Berichten. In der Schule schreibt sie Zweien, für die anderen ist sie eine Streberin.

Die Mutter telefoniert mit der Heimleitung, mit dem Jugendamt, mit dem Ministerium für Volksbildung. Man macht ihr Hoffnung, dass sie ihre Tochter bald abholen kann – und führt sie an der Nase herum. Am 24. September protokolliert „OL Dipl.-Päd. Spielmann“: „Trotz guter schulischer Leistungen gelingt es ihr im Verhaltensbereich nicht kontinuierlich, den Anforderungen gerecht zu werden.“ Nicole bleibt in Weißwasser.

Sie wird krank und muss operiert werden, die Mutter findet einen Arzt, der bescheinigt, dass das Mädchen dringend rausmuss aus dem Heim. Dann geht alles sehr schnell: Im Oktober 1985 darf die Mutter ihre Tochter abholen, im Januar 1986 heiratet sie einen Westdeutschen, stellt erneut einen Ausreiseantrag und schon einen Monat später siedeln Mutter und Tochter nach West-Berlin über.

Ich habe Glück gehabt, sagt Nicole Groppler. „Jeder Tag länger im Heim hätte Gefahr bedeutet. Die Heime waren dazu da, Kinder zu brechen.“ Viele ehemalige Heimkinder leiden an schweren Depressionen, sie sind unfähig zu arbeiten oder haben nie eine Ausbildung absolviert. Sie sind „beziehungsunfähig“ und haben jegliches Vertrauen verloren. Dafür wollen sie eine Entschädigung. Nicole Groppler will ihnen helfen, diese zu bekommen. Ihr gehe es einigermaßen gut, sagt sie. Gerade gründet sie einen Verein, der politische Lobbyarbeit betreiben soll.

Wunsch nach politischer Anerkennung

Nicole Groppler fordert, dass das, was Heimkinder erlebt haben, politisch anerkannt wird. Sie will, dass man ihnen zuhört, auch wenn die Kameras und Mikros nach den Pressekonferenzen schon ausgeschaltet sind. Und sie hofft auf ein wenig Geld für die erlittenen Qualen.

Anerkennung und Geld soll es bald geben. Ab Juli können ehemalige Heimkinder bei einem 40 Millionen Euro großen Fonds Anträge stellen, für Psychotherapien, Rollatoren, Spezialmatratzen. Manuela Schwesig, SPD-Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, sagt stellvertretend für alle Sozialminister der Ostländer: „Wir übernehmen die politische Verantwortung.“

Das alles reicht Nicole Groppler nicht. Auch die Gesetze sollen geändert werden, fordert sie. Zum Beispiel das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), das politische Opfer entlastet, die in der DDR zu Unrecht verurteilt wurden. Es solle auch für ehemalige Heimkinder gelten. Dann könnten sie höhere Renten erwarten, sagt Nicole Groppler, ohne besondere Belege.

Denn häufig haben die Betroffenen keine Unterlagen, keine Akten, keine Fotos, nichts. Vieles ist geschreddert. Die Heimkinder haben nur ihre traumatisierenden Erinnerungen. Nicole Groppler sagt: „Man muss ihnen einfach glauben.“

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11 Kommentare

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  • AF
    Antje Frenzel

    Das was der Nicole angetan wurde kann ich nur bestädigen,ich war auch in diesem Heim von 1982-1985.Schläge Demütigungen und Mißbrauch standen an der Tagesordnung.Vor allen die Strafe im Bunker waren die Hölle.Es gab einen Erzieher der hat mich anschaffen geschickt und der hat das geld einbehalten.Ich war 2xSchwanger und er hat es umgebracht und entsorgt.Leider gibt es den Mann nicht mehr.Als ich ihn drohte anzuzeigen sagte er nur wenn ich das machen würde,würde ich es nicht überleben.

  • L
    Leserin

    Es gibt eine große Unwissenheit über die DDR-Heimwerziehung, was angesichts der umfassenden Aktenvernichtung auch kein Wunder ist. Und deshalb ist auch dieser sogenannte Hilfsfonds nur politische Augenwischerei. Tatsächlich werden die meisten ehemaligen Heimkinder nicht einmal nachweisen können, daß sie tatsächlich in einem Heim gelebt haben, und es wird somit keine Unterstützung für sie geben.

     

    Ich selbst hatte schon 1990 in der BRD Waisenrente beantragt, die mir in der DDR vorenthalten worden war und worauf ich in dem "neuen Staat" noch einige Zeit Anspruch gehabt hätte. Aber auch dies wurde mangels noch auffindbarer Akten von den Behörden abgelehnt, obwohl in der DDR zehn Jahre lang tagtäglich "Buch geführt" worden ist über mich und mein Leben.

     

    Zitat aus dem Artikel: "Es gab aber auch „normale“ Heime, unter anderem für Waisen, in denen die Kinder nicht geprügelt und gedemütigt wurden."

     

    Auch das stimmt nicht. Ich bin als Waise nicht in ein Heim für Waisen gekommen, sondern in ein scheinbar "normales Heim", die es aber tatsächlich gar nicht gab. Auch dort habe ich schon am ersten Tag einen Schlüsselbund an den Kopf geworfen bekommen und wurde u.a. mit Schlafentzug bestraft, wenn ich abends nicht einschlafen konnte. Auch dort herrschten haftähnliche Bedingungen, wo wir das Grundstück - außer zur Schule und explizit am "Ausgangstag"- nicht verlassen konnten und deshalb überhaupt keinen Kontakt zu unseren "normalen" Schulkameraden hatten, von denen wir "Heimkinder" ohnehin gemieden wurden.

     

    Im Übrigen war der "Übergang" zum Spezialkinderheim fließend, es arbeiteten auch ehemalige Erzieher von dort anschließend in "normalen Heimen", und Kinder sind mitunter von einem Tag auf den anderen in solche "Spezialheime" oder "Jugendwerkhöfe" verschwunden - auch wegen denkbar kleiner "Vergehen". So hatte ein Jugendlicher nur einen winzigen Ohrring getragen, den er nicht entfernen wollte - und wurde öffentlich zur Abschreckung per "Heimappell" in den Jugendwerkhof abgeführt. Ich sah ihn nie wieder. Auch das war schlimm. Kindliche Freundschaften wurden zerstört, Geschwister prinzipiell getrennt, die Spezialheime als "Drohszenario" mißbraucht usw.

  • U
    ullahops

    Herr Adler Quelle fehlt des Rehabilitierungsentwurfes, könnten sie diese mitteilen?

  • P
    Pink

    Was Frau Groppler angetan worden ist: nie wieder gutzumachen !

     

    Aus diesem Grund ist eine Entschädigung zwingend erforderlich ! Wenn eine Margot Honecker eine ansehliche Rente bezieht, mit welchem Recht wird sie den früheren Heimkindern der ex-DDR vorenthalten ?

     

    Wenn die SED-Granden die Wende zum Bunkern von zwanzig Milliarden Euro nutzen konnten, warum weiß die Nomenklatura in unserer Republik nichts davon ?

     

    Ich will, dass Frau Groppler eine Wiedergutmachung bekommt !

  • LA
    Lutz Adler

    Vorschläge zur Weiterentwicklung des StrRehaG von Betroffenen der Heimerziehung DDR

     

     

    Die zur Verfügung stehenden 40 Mill. sollten für Rentennachzahlungen eingesetzt werden.

    Ohne Unterzeichnung einer Verzichtserklärung!

     

    Einweisungsgründe

     

    Die politisch motivierten " Einweisungsgründe" in Spezialkinderheime, Jugendwerkhöfe und Durchgangsheime müssen präzisiert werden. Die Einweisungen wegen gesellschaftlich unangepassten Verhaltes (Rowdy - Gesetze 1968) müssen als Politische motivierte Einweisungen betrachtet werden.

    Die Haft ähnlichen Bedingungen der Unterbringung in den „Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen“ ist von Amtswegen also (unwiderlegbar) in diesen Heimformen anzusehen.

     

     

    Versprechen im Einigungsvertrag und Bundesdrucksache 12/1608

     

    "Betroffene SED-Opfer in allen Bereichen " angemessen" zu Entschädigen, muss endlich eingehalten werden!

    Der § 1 Abs. 5 StrRehaG gilt, wonach auch sog. faktische Maßnahmen in den Heimen (Strafen, Essensentzug, Isolationsarrest etc.) rehabilitiert werden können muss umgesetzt werden.

     

    Bei der Glaubhaftmachung des dem Rehabilitierungsverfahrens zugrunde liegenden Sachverhalts ist die „Versicherung an eidesstatt“ des Betroffenen zulässig. Diese Änderung

    Des StrRehaG soll den Nachteil der Betroffenen der in weiten Teilen fehlenden Aktenlage ausgleichen (Beweislastumkehr).

    Bei positiven Entscheidungen der Rehabilitationskammern ist diese so wie bei Ablehnungen

    Schriftlich zu begründen.

    Auf Antrag des Betroffenen muss eine Anhörung innerhalb des schriftlichen Verfahrens möglich sein.

     

    In Heimen jeder Colör ist es zu massiven und schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gekommen.

     

    Die Opferrente wäre der Höhe nach zu überdenken, bzw. der Lebenswirklichkeit anzupassen.

    Bedürftigkeitsklausel ist ersatzlos zu streichen.

     

    Das Zeitfenster zur Umsetzung dieser Änderungen ist auf max. 6 Monate fest zu schreiben.

    Alle abschlägig oder abgelehnten Rehabilitationsverfahren von Heimkindern nach dem (StrRehaG) in der Form vom 02.12.2010 sind der Kassation zu unterwerfen und nach den eingefügten Ergänzungen neu zu prüfen. ( Nachteils Ausgleich)

     

    Die Nachzahlungen der Rente aus dem OEG ist rückwirkend zu zahlen, bei allen abgelehnten Verfahren.

    Stichtag ist der 02.12.2010.

    Alle Leistungen sind nicht pfändbar und werden nicht auf Transferleistungen angerechnet!

     

     

    Änderungsvorschläge

     

    ( § 2 / 1) Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf eine außerhalb eines Strafverfahrens ergangene gerichtliche oder behördliche Entscheidung, mit der eine Freiheitsentziehung angeordnet worden ist, entsprechende Anwendung. Dies gilt insbesondere für eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt sowie eine Anordnung einer Unterbringung in einem Heim, Spezialkinderheim, Durchgangsheim, Jugendwerkhof für Kinder oder Jugendliche, die der politischen Verfolgung oder sonst sachfremden Zwecken (Disziplinierung, Umerziehung) gedient hat.

    ( § 2 / 2) Kinder und Jugendliche die länger als 6.Monate / 180 Tage in ein Spezialkinderheim, Durchgangsheim, Psychiatrische Anstalt für Kinder und Jugendliche oder Jugendwerkhof zum Zwecke der politischen Umerziehung oder Beobachtung wegen gesellschaftlich unangepassten Verhaltes (Rowdy - Gesetze 1968) verbracht worden sind, sind ebenfalls zu rehabilitieren. (Die Summe der Heimaufenthalte ist zusammen zu rechnen)

    ( § 2 / 2 ) (Erweiterung) Der Freiheitsentziehung werden Leben unter haftähnlichen Bedingungen oder Zwangsarbeit unter haftähnlichen Bedingungen gleichgestellt. In Spezialkinderheimen, Durchgangsheimen, Psychiatrischen Anstalten für Kinder und Jugendliche oder Jugendwerkhöfen sind grundsätzlich von Amtswegen also (Unwiderlegbar) Leben unter haftähnlichen Bedingungen zu unterstellen.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Lutz Adler

  • M
    mike
    [...]in Torgau war.

     

    Die sächsische Stadt ist bekannt für einen der grausamsten Jugendwerkhöfe. [...]

    für _den_ grausamsten Jugendwerkhof. Oder hab ich was verpasst, was ansatzweise in der Torgau-liga mithalten konnte?

  • AO
    Angelika Oetken

    "Vergessen" wurde die staatlich organisierte Zwangsinternierung und Folterung von Kindern sicher nicht. Bestimmte einflussreiche Gruppen setzen alles daran, jegliches öffentliche Interesse und v.a die Aufklärung der Verbrechen zu verhindern.

     

    Wer auch immer aber ein Interesse daran hat, dass die Wahrheit heraus kommt, die Opfer Unterstützung bekommen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, der sollte dafür sorgen, dass sämtliche Hinweise, die es z.B. in der Stasiunterlagenbehörde, aber auch beim BND gibt, gesichert werden.

     

    Denn Eines steht fest: dort trug man nicht nur Gürtel, nein auch Hosenträger und dazu noch Gummihosenbund. Will sagen: alles, womit man hätte den "Feind" erpressen und "Unterstützer" gefügig machen können, wurde dort doppelt und dreifach abgelichtet und -geheftet.

     

    Anfangen sollte man übrigens bei besonders dicken Freunden und ihren Amigos. In Ost und West wurden "Heimkinder" die niemanden hatten, der sie vermisste, dafür missbraucht, sexualisierte Verbrechen, die Honoratioren an ihnen begingen dokumentieren zu können.

     

    Oder schlichter ausgedrückt: man spielte "Ehrenmännern" Heimkinder zu, damit diese sie missbrauchen konnten. Das wurde dann gefilmt oder fotografiert.

     

    Ein probates Mittel, da Übergriffigkeit und Machtmissbrauch so gut wie immer eine unheilige Allianz bilden.

     

     

    Und spätestens dann werden wir feststellen, dass wir den ehemaligen Heimkindern zu Dank verpflichtet sind. Weil sie uns im Grunde die Chance geben, besonders unrühmliche und grausige politisch motivierte Verbrechen der beiden ehemaligen deutschen Staaten aufzuklären, aufzuarbeiten und als Gesellschaft daran zu wachsen.

     

    Wir können allerdings auch ein Haufen konsumsüchtiger, leugnender Duckmäuser bleiben.

     

    Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, Betroffene sexualisierter Misshandlung in der Kindheit

  • EW
    Egdar Wibeau

    Schlimmes Schicksal, guter Artikel. Macht - wieder einmal - klar, was die DDR doch für eine schlimme Angelegenheit war. Und wie lange es dauert, immerhin über zwanzig Jahre nach der deutschen Einheit, bis diesen Opfern ein wenig Gerechtigkeit widerfährt.

  • KS
    Klaus Speck

    Was in den Jahren bis zur Wende (und teils heute noch) in den Heimen in West und Ost mit den Kindern passierte, spottet jeder Beschreibung. Demütigung, Schläge usw. gab es nicht nur in den Jugendwerkshöfen der DDR, auch Heime - und vor allem christliche taten sich hier hervor - in der BRD brachen Kinderseelen.

     

    In der DDR für des Sozialismus, in der BRD im Namen des Herrn. Übrig bleiben gemarterte Seelen, die oft keinen Fuß fassen konnten und bis heute leiden. Schlimm: oft werden die berechtigten Ansprüche auch noch als Geldgier ausgelegt.

     

    Noch wichtiger als Geld und Entschädigung aber wären die politische Anerkennung der Opfer und das Eingestehen des Versagens seitens der Täter. Ob nun DDR-Erzieher, christliche Amtsträger oder Odenwaldschule - man wünscht sich, eine® der Täter hätte genug Mumm um zuzugeben: JA wir haben Mist gebaut. Vielleicht aus den edelsten Motiven heraus, aber es war falsch. Punkt.

     

    Leider hatte bislang keiner einen Arsch in der Hose und ich fürchte, das wird so bleiben.

  • KS
    Klaus Speck

    Was in den Jahren bis zur Wende (und teils heute noch) in den Heimen in West und Ost mit den Kindern passierte, spottet jeder Beschreibung. Demütigung, Schläge usw. gab es nicht nur in den Jugendwerkshöfen der DDR, auch Heime - und vor allem christliche taten sich hier hervor - in der BRD brachen Kinderseelen.

     

    In der DDR für des Sozialismus, in der BRD im Namen des Herrn. Übrig bleiben gemarterte Seelen, die oft keinen Fuß fassen konnten und bis heute leiden. Schlimm: oft werden die berechtigten Ansprüche auch noch als Geldgier ausgelegt.

     

    Noch wichtiger als Geld und Entschädigung aber wären die politische Anerkennung der Opfer und das Eingestehen des Versagens seitens der Täter. Ob nun DDR-Erzieher, christliche Amtsträger oder Odenwaldschule - man wünscht sich, eine® der Täter hätte genug Mumm um zuzugeben: JA wir haben Mist gebaut. Vielleicht aus den edelsten Motiven heraus, aber es war falsch. Punkt.

     

    Leider hatte bislang keiner einen Arsch in der Hose und ich fürchte, das wird so bleiben.

  • AH
    Aus Haching

    Als Vorschlag: Die Entschädigung wird aus dem Parteivermögen der SED/PDS/Linken gezahlt. Reicht das nicht aus, wird das Privatvermögen der noch lebenden SED-Granden wie z.B. Gysi herangezogen. Das wäre eigentlich das mindeste.