: Heimarbeitern steht Mindestentgelt zu
Kassel (ap) — Für Heimarbeiter können verbindliche Entgeltsätze festgesetzt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel entschieden. Danach können die Landesbehörden die Entgeltsätze stellvertretend für die Heimarbeiter gegenüber den Arbeitgebern geltend machen. Beim Bundesarbeitsgericht unterlag damit eine Firma aus Bayern, die Pinsel in Heimarbeit herstellen läßt, den Heimarbeitern dafür aber nicht das festgesetzte Mindestentgeld gezahlt hat. Das Bundesarbeitsgericht verurteilte die Firma, ihren Heimarbeitern nachträglich den vollen Differenzbetrag zu zahlen. (Aktenzeichen: BAG 9 AZR 447/90)
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