■ KINDESTÖTUNG: Hebamme muß Vorwürfe unterlassen
Erfurt (ap) — Die ehemalige Hebamme Christine Hersmann darf nach einem Urteil des Kreisgerichtes in Erfurt nicht mehr behaupten, an der Medizinischen Akademie Erfurt seien lebensfähige Frühgeborene in einem Wassereimer getötet worden. Frau Hersmann müsse ihre ehrverletzenden Behauptungen unterlassen; ein bloßer Verdacht könne nicht als Gewißheit hingestellt werden, heißt es in der Urteilsbegründung.
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