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Havemann und Heym werden rehabilitiert

■ Generalstaatsanwalt will Urteile von 1979 aufheben lassen

Berlin (adn) — Robert Havemann und Stefan Heym, die 1979 wegen ihres oppositionellen publizistischen und literarischen Wirkens durch Strafverfahren kriminalisiert worden waren, sollen jetzt juristisch rehabilitiert werden. Der DDR-Generalstaatsanwalt Seidel hat beim Obersten Gericht beantragt, die damals gefällten Gerichtsentscheidungen gegen den Philosophen Havemann (1910-1982) und den Schriftsteller Heym aufzuheben. Havemann war vom Kreisgericht Fürstenwalde, Heym vom Stadtbezirksgericht Berlin-Köpenick unter dem Vorwurf eines Devisenvergehens mit Geldstrafen von 10.000 beziehungsweise 9.000 Mark belegt worden. Die Verurteilung von Havemann, so Generalstaatsanwalt Seidel, sei Teil der menschenrechtswidrigen, verfassungsverletzenden Verfolgung Andersdenkender gewesen. Die strafrechtliche Bewertung Heyms stelle sich als Versuch dar, den Schriftsteller „mundtot zu machen“. SEITE 6

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