■ Berliner Telegramm: Havelklinik in Krankenhausbedarfsplan
Die private Havelklinik muß mit den 24 Betten ihrer herzchirurgischen Abteilung in den Krankenhausbedarfsplan 1993 aufgenommen werden. Die von der Gesundheitsverwaltung des Senats ausgesprochene Ablehnung der Aufnahme ist rechtswidrig, wie die 24. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts im einstweiligen Rechtsschutzverfahren in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß betonte. Damit hat die Klinik Anspruch auf Förderung durch das Land, und es gelten Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen. Der Havelklinik kann nach Darlegung des Gerichts die Aufnahme in den Bedarfsplan auch nicht im Hinblick auf die bei anderen Krankenhäusern geplanten Erweiterungen verweigert werden. Diese werden erst 1998 abgeschlossen sein. Zur Zeit trage die Havelklinik noch zur Deckung einer Versorgungslücke bei. Gegen diesen Beschluß ist bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt worden. (VG 24 A 107.96) ADN
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