Hauptanklage gegen Manning bleibt: Höchststrafe lebenslänglich
Der Whistleblower Bradley Manning wird weiterhin wegen „Unterstützung des Feindes“ angeklagt. Eine Richterin lehnte es ab, den Anklagepunkt fallen zu lassen.
FORT MEADE ap | Wikileaks-Informant Bradley Manning hat in seinem Prozess wegen Geheimnisverrats einen Rückschlag erlitten: Militärrichterin Denise Lind lehnte es am Donnerstag ab, den wichtigsten Vorwurf gegen den jungen Soldaten fallenzulassen, der ihm lebenslange Haft einbringen könnte.
Es ging um den Anklagepunkt Unterstützung des Feindes. Mannings Anwälte hatten argumentiert, die Anklage habe dem Informanten keine Absicht nachgewiesen, die der Enthüllungsplattform zugeleiteten Informationen in die Hände des Feindes fallen zu lassen.
Militärrichterin Lind lehnte es auch ab, Anklagepunkte wegen Computerbetrugs fallen zu lassen. Über fünf weitere Vorwürfe des Diebstahls hat sie noch nicht entschieden.
Manning hat sich in einigen Punkten der Anklage schuldig bekannt. Allein für diese drohen ihm bis zu 20 Jahren im Gefängnis. Der Computerspezialist hatte der Enthüllungsplattform des Australiers Julian Assange 2009 und 2010 Hunderttausende vertrauliche Dokumente zugespielt.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert