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Archiv-Artikel

in kürze ANFECHTUNG VATERSCHAFT Handfeste Beweise

Für die Anfechtung der Vaterschaft reichen anonyme Hinweise nicht aus. Dies entschied das OLG Köln. Der Kläger hatte auf anonyme Anrufe verwiesen und zugleich geltend gemacht, sein angeblicher Sohn sehe ihm nicht ähnlich. Auch die Erzwingung eines Vaterschaftstests wurde ihm verwehrt. (Az. 14 UF 235/03) (afp)