Hamburg verteilt Flüchtlingskinder um: Schulsenator will Obergrenzen
Damit sich junge Flüchtlinge auf verschiedene Schulen verteilen, will der Senat das Schulgesetz ändern und die freie Schulwahl einschränken.
So soll eine Konzentration von Flüchtlingskindern in Schulen vermieden werden, die in der Nähe der geplanten Großsiedlungen für Flüchtlinge liegen, die schon mal 2.000 oder 3.000 Flüchtlinge beherbergen können. Blieben die Kinder dann in der Schule aber unter sich, sei, so Rabe, „eine Integration nicht möglich“. Würden die Kinder und Jugendlichen aber gleichmäßig auf alle Schulen verteilt werden, müsste nicht einmal jede Schulklasse ein Flüchtlingskind aufnehmen.
„Gelungene Integration ist wichtiger als die Länge des Schulwegs“, begründet Rabe die Einschränkung des Rechts auf freie Schulwahl für Flüchtlinge. Als mögliches Beispiel für ein Eingreifen seiner Behörde nannte Rabe das geplante Quartier Am Gleisdreieck/Mittlerer Landweg, das bis zu 2.500 Flüchtlingen Heimat bieten soll. Ohne Steuerung wäre die einzige Grundschule in der direkten Nachbarschaft „dann sozusagen eine ausschließliche Schule für Flüchtlinge“, betonte Rabe. Das habe mit Integration „hinten und vorne gar nichts mehr zu tun“.
Die Regelungen sollen möglichst zum kommenden Schuljahr in Kraft treten, weil dann erstmals tausende Flüchtlings-Kinder aus den einjährigen „Vorbereitungsklassen“ in die „normalen“ Schulklassen überwechseln. Für seinen Vorstoß erntete Rabe ein geteiltes Echo. Die schulpolitische Sprecherin der CDU, Karin Prien, unterstützt es, „dass das Wohnortprinzip zugunsten einer verbesserten Integration und einer gerechteren Verteilung auf alle Schulen zurückgestellt wird“. Während die FDP die „sofortige Umsetzung“ der Vorschläge fordert, ist Die Linke skeptisch: Die Schulbehörde dürfe nicht „allein die Entscheidungshoheit über die Zuteilung von Schülern an die jeweiligen Schulstandorte haben“, stattdessen bräuchte es „transparente Beteiligungsstrukturen vor Ort“.
Rund 7.600 Flüchtlingskinder lernen derzeit in Spezialkursen, allein 1.700 davon direkt in den Erstaufnahmestellen. Sie sollen in normale Klassen wechseln.
Nach dem Wechsel in eine Folgeunterkunft werden die Flüchtlinge für ein Jahr in Basisklassen oder internationale Vorbereitungsklassen aufgenommen. Zurzeit sind dort 2.961 Kinder.
2.980 zugewanderte Jugendliche befinden sich in 205 besonderen Lerngruppen der berufsbildenden Schulen.
Die parteilose Abgeordnete Dora Heyenn sieht noch „Klärungsbedarf, was die Kriterien für die Einschränkung der freien Schulwahl anbetrifft.“ Die nämlich will Rabe nicht an feste Kriterien binden sondern bei Bedarf und „von Fall zu Fall“ entscheiden. Insgesamt sieht Heyenn in den von Rabe geplanten Gesetzesänderungen aber „viele hilfreiche Lösungsansätze“.
So hatte der Schulsenator angekündigt, die Vorbereitungsklassen für Flüchtlinge im Schulgesetz zu verankern und ihnen den Schulbesuch auch nach Ablauf ihrer Schulpflicht zu erleichtern. Auch soll es in Zukunft möglich werden, dass Flüchtlinge bei bestimmten Prüfungen zusätzliche Hilfsmittel, etwa Wörterbücher, verwenden dürfen.
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