: Haftverlängerung auch nach Urteil
BERLIN dpa ■ Der Schutz der Bevölkerung vor schweren Sexual- und anderen Straftaten soll verbessert werden. Künftig sollen Gerichte auch noch nach der Verurteilung die Möglichkeit haben, die Entlassung gefährlicher Straftäter im Anschluss an eine Freiheitsstrafe zu verhindern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat gestern das Bundeskabinett beschlossen.
Schon seit 1998 kann die Sicherungsverwahrung bereits nach der ersten Rückfalltat zeitlich unbeschränkt neben der Freiheitsstrafe angeordnet werden. Durch die Neuregelung sollen Gerichte in ihren Urteilen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auch unter Vorbehalt aussprechen können.
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