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Haftung bei Geiz

Wenn ein Bauherr eine billigere Konstruktion trotz Warnung des Architekten wählt, haftet dieser im Nachhinein nicht für die Folgen. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor. Ein Landwirt hatte wegen eines eingebrochenen Stallgebäudes geklagt (Az. 2 O 7/94).

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