piwik no script img

■ AnschlagHaftstrafen

Hagen (dpa) – Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten beziehungsweise drei Jahren hat die Jugendkammer des Hagener Landgerichts im Prozeß um den Brandanschlag auf ein Wohnheim für Asylbewerber in Hagen gegen zwei neunzehn und zwanzig Jahre alte Männer verhängt. Ein neunzehnjähriger Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, eine Neunzehnjährige und ein Zwanzigjähriger wurden freigesprochen. Die beiden Täter hatten im September 1991 drei Brandflaschen auf eine Wohnbaracke geschleudert, in der damals 54 Asylbewerber lebten. Bei dem Anschlag wurde niemand verletzt, weil die Molotowcocktails das Gebäude verfehlten. Vor Gericht beteuerten die beiden Jugendlichen, sie hätten die Asylbewerber lediglich erschrecken und niemanden töten wollen. „In Wahrheit wollten Sie die Asylbewerber in übelster Weise terrorisieren“, sagte dagegen der Richter.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen