piwik no script img

■ TelegrammHaftstrafen im Stuttgarter Skin-Prozeß

Stuttgart (dpa) – Im Stuttgarter Prozeß gegen elf rechtsradikale Skinheads hat das Landgericht gestern Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie neun Monate mit Bewährung verhängt. Die Angeklagten wurden wegen versuchten Totschlags beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung oder Beihilfe dazu verurteilt. Sie hatten im September 1996 auf dem Parkplatz des Jugendzentrums in Filderstadt-Bernhausen einen Camper aus seinem Wohnmobil gezerrt und brutal verprügelt. Der Mann trug schwere Prellungen und eine Gehirnerschütterung davon.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen