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Haftbefehl im Huhn-Prozeß aufgehoben

Im Prozeß um die Todesschüsse auf den DDR-Grenzsoldaten Reinhold Huhn vor über 36 Jahren hat das Landgericht gestern den Haftbefehl und den -verschonungsbeschluß gegen den 67jährigen ehemaligen Fluchthelfer Rudolf M. aufgehoben. Die Kaution von 100.000 Mark wurde freigegeben. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr trotz des dringenden Tatverdachts einer rechtswidrigen Tötung, erklärte das Gericht. Statt wegen Mordes zur Verdeckung einer Straftat – wie in der Anklage gefordert – komme auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht. Bei Totschlag beträgt die Verjährungsfrist in der Regel 20 Jahre. Daher kündigte der Verteidiger einen Antrag auf Feststellung der Verjährung an. Die Strafkammer hatte im Vorfeld zu erkennen gegeben, daß aus ihrer Sicht in diesem Fall keine Verjährung eingetreten ist. ADN

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