Haftaufschub für Isabel Jakob

Hannover (taz) - Die nach einem Anschlag auf das Verwaltungsgebäude der Deutschen Messe AG in Hannover zu viereinhalb Jahren Knast verurteilte Isabel Jakob sollte am 6. April in der JVA Frankfurt-Preungesheim ihre Strafe antreten. Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit, nachdem der Bundesgerichtshof im Februar die Revision gegen das Urteil abgelehnt hatte. Da Isabel Jakob an der Basedowschen Krankheit leidet, hat sie jedoch einstweiligen Haftaufschub erhalten.

Die Krankheit ist während der Untersuchungshaft Ende 1985 aufgetreten und nach Meinung der behandelnden Ärzte eine Folge des Psycho-Drucks der Isolationshaft. Außerdem sei die notwendige Behandlung der Schilddrüsenkrankheit, die zum Erblinden führen kann, im Gefängnis nicht gewährleistet. Unter anderem wegen ihrer Krankheit war Isabel Jakob 1986 aus der Haft entlassen worden, nachdem das §129a-Verfahren gegen sie eingestellt worden war.

Der hannoversche Rechtsanwalt Dieter Adler schrieb der Staatsanwaltschaft deshalb kürzlich, daß Isabel Jakob nicht „vollzugstauglich“ sei und beantragte Haftaufschub auf unbestimmte Zeit. Die Staatsanwaltschaft wird über diesen Antrag erst entscheiden, wenn sie ein Gutachten des Frankfurter Gefängnisarztes eingeholt hat. Bis dahin kann Isabel erst mal draußen bleiben.

Hannes Koch