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Haft für illegale Abtreibung

■ Unions-Entwurf sieht bis zu ein Jahr Haft für Ärzte vor

Bonn (dpa/taz) – Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion will künftig Ärzte, die rechtswidrig Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit dem niedrigen Strafrahmen von bis zu einem Jahr belegen. Dies meldet die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen noch nicht von der Union vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuordnung des Abtreibungsparagraphen 218. Nach Angaben des Magazins Focus sind in dem Unionsentwurf auch Geldbußen für die Beratungsstellen von bis zu 10.000 Mark vorgesehen, wenn sie gegen die Auflagen verstoßen.

In der Vorwoche hatte als erste die FDP-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Auflagen der Karlsruher Richter berücksichtigen soll. Von der FDP war dabei erklärt worden, man stehe erneut mit den Abgeordneten aller Fraktionen in Kontakt, die auch das letzte vom Verfassungsgericht verworfene Reformgesetz erarbeitet hätten.

Nach den Zeitungsberichten will auch die Spitze der Bonner Unionsfraktion an der Fristenregelung mit Beratungspflicht festhalten. Ein Entwurf enthalte aber einen ganzen Katalog von Ordnungswidrigkeiten, die für die Beratungsstellen eine Buße nach sich ziehen könnten. Wer eine Schwangere zur Abtreibung nötigt, soll nach dem Unionsentwurf künftig mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren bestraft werden, schreibt die Bild-Zeitung.

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