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Haft für brutalen Skin

■ Fahrgast mit Springerstiefel getreten

Ein 24jähriger Skinhead, der einen S-Bahn-Fahrgast mit einem Springerstiefel ins Gesicht getreten hatte, ist gestern vom Schöffengericht zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Der zehnmal vorbestrafte Angeklagte aus Celle hatte am 30. Januar 1993, dem 60. Jahrestag der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten, auf dem Bahnsteig des S-Bahnhofs Landsberger Allee in Prenzlauer Berg zunächst dort wartende Fahrgäste provoziert. Einen Mann, der den Streit schlichten wollte, mißhandelte er dann unvermittelt mit einem Stiefeltritt. Der Angeklagte, der an seiner Bomberjacke ein Hackenkreuz trug, war betrunken.

– Der Staatsanwalt bedauerte in seinem Plädoyer, daß wegen eines „Lapsus“ der Anklagebehörde keine höhere Strafe ausgesprochen werden konnte. Gemäß einer Entscheidung des Kammergerichts muß in Fällen, die eine höhere Strafe als ein Jahr erwarten lassen, dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden. Diese Beiordnung war nicht erfolgt, so daß der Staatsanwalt sich auf ein Strafmaß von einem Jahr beschränken mußte. Zur Verteidigung der Rechtsordnung wurde dem Angeklagten kein Aussetzen der Verbüßung zur Bewährung zugestanden. ADN/taz

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