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Archiv-Artikel

in kürze TODESPILLEN PER INTERNET Haft für Verkäufer

Im Prozess um den Verkauf von Todespillen über das Web hat das Gericht den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Es befand den 23-Jährigen des verbotenen Handels mit Medikamenten in 16 Fällen für schuldig. Er hatte todbringende Arznei an Selbstmordgefährdete verkauft. (afp)