: Haft für Sternebeck auch wegen Schleyer
Berlin (taz) — Im Widerspruch zu Informationen der vergangenen Woche bleibt die RAF-Aussteigerin Sigrid Sternebeck auch im Zusammenhang mit der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer am 18. September 1977 weiter in Haft. Der ursprüngliche Haftbefehl zum Anschlagkomplex Schleyer sei lediglich modifiziert worden, erklärte gestern der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Hans- Jürgen Förster, gegenüber der taz.
Laut Förster wird Sternebeck nun nicht mehr vorgeworfen, an „Tatentschluß, Planung und Vorbereitung“ des Überfalls auf Schleyer am 5. September 1977 beteiligt gewesen zu sein. Dabei waren vier Begleiter Schleyers getötet worden. Vielmehr habe sie sich zu dieser Zeit im Ausland aufgehalten und erst „während der laufenden Entführung“ in das Geschehen eingegriffen, beispielsweise durch das Fälschen von Pässen, mit denen das Kommando sich später ins Ausland absetzen wollte. Damit habe sie die Tötung Schleyers „zumindest billigend in Kauf genommen“, meinte Förster.
Der Hamburger Anwalt der in der DDR festgenommenen ehemaligen RAF-Aktivistin, Reinhard Berkau, nannte die Vorwürfe gegen seine Mandantin im Zusammenhang mit dem Schleyer-Mord ein „groteskes Konstrukt“. Der Beschluß des Ermittlungsrichters sei „das Haltloseste, was in diesem Zusammenhang bisher überhaupt geschrieben“ worden sei. Bei einer ersten telefonischen Anfrage in Karlsruhe sei ihm lediglich der „Tenor“ des Beschlusses mitgeteilt worden, wonach der ursprüngliche Haftbefehl im Zusammenhang mit Schleyer aufgehoben worden sei. Dies erkläre die Fehlinformation vom Mittwoch vergangener Woche (s. taz vom 22. 11.). Sigrid Sternebeck soll außerdem an der Vorbereitung des Attentats auf den damaligen Nato-Oberbefehlshaber Alexander Haig am 25. Juni 1979 beteiligt gewesen sein. gero
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