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Hafenstraße: Streit um Mietausfall

Die Hausversicherung des Lübecker Asylbewerberheims in der Hafenstraße, das im Januar 1996 ausbrannte, muss der Eigentümerin keinen Mietausfall erstatten. Das hat der 16. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) jetzt entschieden. Bei dem Feuer waren 10 Menschen ums Leben gekommen, 38 weitere BewohnerInnen wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt.

Der damalige Mieter, das Diakonische Werk Lübeck, hatte das Mietverhältnis nach dem Brand gekündigt und nur noch für Januar 1996 gezahlt. Die Hauseigentümerin wollte von ihrer Wohn- und Geschäftsgebäudeversicherung ausgefallene Mieteinnahmen bis Ende ‘96 in Höhe von 76.450 Mark (rund 39.000 Euro) ersetzt haben. Daraus wird nun nichts: Die Versicherung, so das OLG, habe wegen „strafprozessualer Urteile“ den erforderlichen Beweis erbracht, dass das Feuer auf Brandlegung beruht habe und sei daher nicht zur Leistung verpflichtet. Die Urheberschaft des verheerenden Feuers steht bis heute nicht fest.

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