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■ Am RandeHärtere Strafen für Drogen-Geldwäsche

Karlsruhe (AFP) – Geldwäsche im Zusammenhang mit organisiertem Drogenhandel kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig härter bestraft werden. Der BGH präzisierte gestern die Kriterien für den Tatbestand der Geldwäsche, der 1992 im Gesetz zur Organisierten Kriminalität eingeführt wurde. Das Gesetz sieht für Geldwäsche ein Strafmaß von fünf Jahren, in besonders schweren Fällen maximal zehn Jahre Haft vor; Drogenhändler müssen mit bis zu 15 Jahren Gefängnis rechnen. (AZ: 1 StR 791/96 und 1 StR 753/91)

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