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Häftling nicht zurückgekehrt

Ein wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Häftling ist am vergangenen Wochenende vom Berufsfreigang nicht in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremen-Oslebshausen zurückgekehrt. Eine Fahndung sei bisher ohne Erfolg geblieben, teilte eine Justizpressesprecherin am Montag mit. Der 51jährige absolviert derzeit eine Ausbildung zum Koch in einem Bremer Hotel. Er verbüßte seit 14 Jahren seine Strafe. Bei ihm stand gerade die Prüfung bevor, ob er nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann, hieß es. Nach 15 Jahren kann unter bestimmten Voraussetzungen die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. dpa

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