piwik no script img

■ HONECKERJustiz weiß nichts über Rückkehr

Berlin. Die Justiz hat nach Worten ihrer Specherin Uta Fölster »keine Erkenntnisse« über eine kurz bevorstehende Rückkehr Honeckers. Sie reagierte auch auf Spekulationen, wonach Honecker in den Verhandlungen in Moskau eine Haftverschonung zur Bedingung für eine Rückkehr gemacht habe. Nach der Strafprozeßordnung dürften flüchtige Beschuldigte, gegen die ein Haftbefehl vorliege, nicht vor einer Rückkehr in die Bundesrepublik von der Haft verschont werden, sagte sie. Der Beschuldigte müsse zunächst dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Erst dieser könne über eine Haftverschonung entscheiden.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen