■ H.G. Hollein: Datumsgrenzen
Die Frau, mit der ich lebe, legt gerne Vorräte an. „Damit man mal was da hat.“ Und wie jedes gute Eichhörnchen vergisst auch die Gefährtin schon mal, wo sie die eine oder andere Konserve gehortet hat. So fand ich dieser Tage in den Tiefen unserer Vorratskammer ein verklebtes Gefäß mit der Aufschrift „Fichi Giulabatti“. Beim näheren – wenn auch zögernden – Hinsehen stellte sich der formlose braune Inhalt als eine Ansammlung von ehemaligen Feigen in Sirup heraus, die laut Deckelstempel „am besten bis zum 31. Januar 1993“ zu verzehren gewesen wären. Aufschlussreich war auch das ungeöffnete Glas Natreen-Fruchtcocktail etwas weiter hinten im Regal. Dem Verfallsdatum – Ende 96 – konnte ich unschwer entnehmen, dass es die Gefährtin schon damals mit ihren Diäten nicht so genau genommen hat. Aufräumen kann in der Tat überaus lehrreich sein. Eine Entdeckung der besonderen Art machte ich bei der todesmutigen Verkostung des Inhalts einer angerosteten Dose Mangos. Weiß ich doch jetzt, dass es die Dinger nach siebenjähriger Überlagerung in Konsistenz und Geschmack mit jedem Matjes aufnehmen können. Als Appetitzügler kann ich darüberhinaus den Anblick von „Hühnerfleisch in Brühe“ empfehlen, so es denn erst einmal vier Jahre über die zugestandene Haltbarkeit hinaus gelagert wurde. Geradezu unverwüstlich dagegen ist das Minz-Gelee der englischen Supermarkt-Kette Sainsbury. Das Zeug ist von Natur aus glibbrig-grün und somit von verwester Materie beim bes-ten Willen nicht zu unterscheiden. Dann wäre da noch der „Tintenfisch im eigenen Saft“ der Firma Bernardo Alfageme – haltbar bis Ende 2000. Und Ende 2000 ist doch irgendwie auch Anfang 2001. Vielleicht sollte ich diese These einfach mal an der Gefährtin ausprobieren. Oder lieber doch erst an der Katze, die mich duldet. Hat doch Señor Alfageme seiner Feinkost-Produktlinie den verlockenden Namen „MIAU“ gegeben.
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