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Archiv-Artikel

HARTZ IV Leistung an EU-Bürger erschwert

LUXEMBURG | Im Streit um den teilweisen Ausschluss von EU-Ausländern von Hartz-IV-Leistungen hat Deutschland einen Zwischenerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) errungen. Nach einem am Donnerstag vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten können EU-Ausländer während der ersten drei Aufenthaltsmonate auch dann kein Hartz IV beanspruchen, wenn sie Familienangehörigen nachgereist sind. Im Streitfall geht es um eine vierköpfige Patchworkfamilie aus Spanien. Die Frau war mit Tochter eingereist, dann zogen Mann und Sohn nach. (afp)