HAMBURGER GEFAHRENGEBIETE : Polizeigesetz fehlt Normenklarheit
HAMBURG | Die Hamburger Polizeipraxis der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen in definierten Gefahrengebieten ist wohl verfassungswidrig. Das ist das Fazit der mündlichen Verhandlung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht. Denn dem Passus im Hamburger Polizeigesetz zur Datenverarbeitung fehle die „Normenklarheit und das Bestimmungsgebot“, so das Gericht gestern. Im konkreten Fall ging es um eine linke Aktivistin, deren Personalien und Rucksack am Vorabend des 1. Mai 2011 zur Vorbeugung von Randale im „Gefahrengebiet Schanzenviertel“ kontrolliert wurden, da sie augenscheinlich der linken Szene angehörte. Eine derartige Definition sei diskriminierend, so das Gericht, wenn die Überzeugung gemeint gewesen sei, wäre dies „grob verfassungswidrig“ gewesen. Das Urteil wird am 11. Mai verkündet. (taz)