■ Gut zu wissen: Larov-Merkblatt informiert
Ein neues Merkblatt des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (Larov) informiert über das Thema „Unlautere Machenschaften und Unredlichkeit“. Entsprechend dem Vermögensgesetz hätten zum Beispiel Alteigentümer einen Anspruch auf Rückübertragung, wenn ihr Grundstück durch Machtmißbrauch, Korruption oder Nötigung durch DDR-Behörden veräußert wurde, wie die Senatsfinanzverwaltung mitteilte. Bei redlichem Erwerb des heutigen Eigentümers sei das jedoch ausgeschlossen. Das Merkblatt ist im Bürgerbüro des Larov, Rungestraße 22-24, 10179 Berlin (Mitte), Telefon 2174651-6/-7/ -8/-9, erhältlich. Die Zusendung erfolgt nur gegen einen Freiumschlag.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen