: Gurke des Tages
Neues aus dem Kreditwesen: Für ein nicht in Anspruch genommenes Darlehen muß ein Bankkunde dem Geldinstitut eine Entschädigung zahlen. Die Hypothekenbank kann ihm die sogenannte Nichtabnahmeentschädigung berechnen. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Sei der Darlehensvertrag zustande gekommen, habe der Kunde die Pflicht zur Abnahme des Geldes, entschieden die Richter. Durch eine unberechtigte Abnahmeverweigerung entstehe der Bank ein Zinsschaden, den sie auf der Basis eines sogenannten Aktiv-Passiv- Vergleiches berechnen dürfe, hieß es. Im vorliegenden Fall hatte sich ein Grundstückskauf zerschlagen. Der Kunde weigerte sich deshalb, seiner Lübecker Bank 800.000 Mark Darlehen abzunehmen. Jetzt muß er rund 40.000 Mark Nichtabnahmeentschädigung an das Geldinstitut zahlen. (Az.: 5U17/96)
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