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Gurke des Tages

Ein Alkoholkranker kann im Delirium zu „übermenschlichen körperlichen Leistungen“ fähig sein. Aufgrund dieser Erkenntnis hat nun das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines alkoholkranken Patienten gegen ein Krankenhaus abgewiesen. Der Kläger, eigentlich wegen eines Knöchelbruchs in stationärer Behandlung, hatte bei der Aufnahme seine Alkoholabhängigkeit verschwiegen. Erst als Entzugserscheinungen auftraten, bekam er vom Arzt Medikamente und wurde mit einer Leibbandage ans Bett fixiert. Dennoch konnte der Kläger die Bandage lösen und durch ein geschlossenes Fenster ins Freie springen, wobei er sich schwer verletzte. Im Gegensatz zum Kläger konnte das OLG keine Schuld bei Ärzten und Pflegepersonal feststellen. Bloß weil Alkoholentzugserscheinungen zu Ausnahmezuständen führen können, rechtfertige das noch keine Vollfixierung der Patienten.

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