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Gurke des Tages: Ehescheidung

Eine geschiedene Frau in Zwolle hat gestern ein Recht auf Umgang mit einem Papagei eingeklagt: Das Gericht soll ihren Ex- Mann verpflichten, ihr das Tier jeweils für die Hälfte des Jahres zu überlassen. Das verkrachte Paar hatte den Vogel vor 14 Jahren von Freunden bekommen. Der Mann behauptet, es sei ein persönliches Geschenk für ihn gewesen. Die Frau bestreitet dies. Die Präsidentin des Gerichts ist ratlos: „Wenn es bei Scheidungsprozessen um Kinder geht, kann ich den Rat des Kinderschutzbunds einholen. In diesem Fall kann ich wohl kaum den Tierschutzbund fragen.“

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