■ Berliner Telegramm: Güllü Selcuk unter Auflagen freigelassen
Das türkische Gericht für Staatssicherheit in Istanbul hat nach Angaben der flüchtlingspolitischen Sprecherin der PDS, Karin Hopfmann, gestern die vorläufige Freilassung der Berlinerin Güllü Selcuk angekündigt. Selcuk dürfe die Türkei aber weiterhin nicht verlassen. Der Prozeß gegen sie soll am 25. Februar fortgesetzt werden. Dann allerdings vor einem Zivilgericht, da der ursprüngliche Hauptvorwurf „Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung“ fallengelassen wurde. Als Selcuk am 29. Juli festgenommen worden war, trug sie unter anderem Fotos bei sich, die sie bei einer Ausstellung in Berlin über die „Samstagsmütter“ verwenden wollte. Selcuk wird von der Türkei als Türkin behandelt, obwohl sie bereits 1992 aus der Türkei ausgebürgt worden war und dann die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte. taz
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