■ Grundsatzurteil: zu Serienstraftaten
Karlsruhe (dpa) – Revolution im Bundesgerichtshof. Serienstraftaten bei Betrug und sexuellem Mißbrauch müssen künftig von den Gerichten neu bewertet werden. Mehr als 100 Jahre lang wurde das Strafmaß für Serientäter mit einer juristischen Fiktion bestimmt: dem sogenannten Fortsetzungszusammenhang. So wurde der wiederholte sexuelle Mißbrauch von Kindern zu einer einzigen Tat zusammengezogen. Nunmehr gilt: Serienstraftaten bei Betrug und sexuellem Mißbrauch dürfen nicht mehr als eine einzige Tat bewertet werden. (Az.: GSSt 2 und 3/93)
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