: Grundsätzlich verkehrt
Das Links-Rechts-Bündnis eines (mittlerweile gefeuerten) PDS-Politikers und eines NPD-Abgeordneten im Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises wird nicht anerkannt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster erlaubte es den Spaßvögeln nicht, eine so genannte „Technische Fraktion“ zu bilden, die den Politikern mehr Geld und ein eigenes Büro garantiert hätte. Es fehle die „grundsätzliche politische Übereinstimmung der Mitglieder“, urteilten die Richter.
Die taz begrüßt das Urteil, zweifelt aber an der Begründung: Gleiche Wahlplakate (Anti-Hartz), gleiche Wahlchancen ihrer Parteien in NRW (kleiner 2 Prozent) und gleiche Zahl der Gehirnzellen (gegen null) – so verschieden sind die beiden lustigen Abgeordneten doch gar nicht. Und noch eine Gemeinsamkeit gibt es: Die Jungs sind beide farbenblind. KAN