: Grünes Energiebündel gegen Senatspolitik
■ Stromverträge mit den HEW erhitzen die GAL / Senat soll Bürgerinitiativen an energiepolitischer Planung beteiligen
Soll alles ganz anders werden mit der Energiepolitik in Hamburg. Sagt die GAL-Bürgerschaftsfraktion und kritisiert, fordert, beantragt:
Der zwischen Senat und Hamburgischen Electricitätswerken (HEW) geschlossene Konzessionsvertrag sei ein „verfassungswidriges Dokument“; Bürgerschaft und Bürgerinitiativen müßten einbezogen werden in die energiepolitische Zukunftsplanung; die HEW stärker auf den Einsatz regenerativer Energiequellen verpflichtet und die für das kommende Jahr geplanten Strompreiserhöhungen gerechter zwischen Haushalts- und Gewerbekunden aufgeteilt werden. Derzeit, so die GAL, sei vorgesehen, den Haushaltsstrom um 7,1 Prozent zu verteuern, Gewerbestrom jedoch nur um 0,5 Prozent.
Anlaß für die grüne Energie-Attacke, gestern vorgetragen vom Abgeordneten Alexander Porschke, ist die heutige Bürgerschaftssitzung. Darin vorgesehen - unter Tagesordnungspunkt 13 - eine Mitteilung des Senats über den Abschluß eines neuen Konzessionsvertrags mit den HEW, von dem die Bürgerschaft gefälligst Kenntnis zu nehmen habe. Eine parlamentarische Beratung über das Werk, das immerhin die Stromversorgung der Hansestadt für die kommenden 20 Jahre regelt, ist nicht vorgesehen, eine Abstimmung erst recht nicht. Der Vertrag ist Senatssache, meint der Senat.
Verfassungsbruch! Wettert dagegen die GAL. Da im Konzessionsvertrag festgeschrieben werde, daß die Stadt den HEW ihr Leitungsnetz abkaufen müsse, falls der Vertrag in zwanzig Jahren nicht verlängert wird, müsse die Bürgerschaft über diese mögliche Ausgabe auch abstimmen. Kenntnisnahme allein genüge nicht. Zu dieser Erkenntnis, berichtet Porschke, sei auch das Parlaments-Justitiariat gekommen.
Grund für den grünen Ausflug ins juristische Kleinklein: Die GAL möchte die Konzessionsvergabe an die HEW an energiepolitische Verpflichtungen, sprich den verstärkten Einsatz regenerativer Energien koppeln. Genau dies lehnt der Senat ab, nun seinerseits mit einem Verweis auf die Gesetzbücher. Die Konzessionsabgabeverordnung lasse die von der GAL geforderte Kopplung nicht zu.
Die rotgraue Stadtregierung möchte die energiepolitischen Vorgaben an die HEW deshalb in einem gesonderten Kooperationsvertrag festhalten. Der wird gerade ausgehandelt. Wiederum unter Ausschluß von Bürgerschaft und Öffentlichkeit. Weshalb Alexander Porschke gestern zwei grüne Parlamentsanträge vorlegte, in dem gefordert wird: 1. Der Kooperationsvertrag möge der Bürgerschaft zwecks Beratung und Abstimmung vorgelegt werden. 2. Der in diesem Papier vorgesehene energiepolitische „Lenkungsbeirat“ möge nicht nur aus Vertretern von Senat und HEW, sondern zu einem Drittel aus Vertretern von Bürgerinitiativen und Umweltschutzorganisationen zusammengesetzt werden.
Die Erfolgsaussichten des gestern vorgestellten grünen Energiebündels dürften allerdings relativ gering sein. Oppositionsschicksal.
uex
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