: Grüne müssen warten
Die Stimmen der Landtagswahl in Schleswig-Holstein vom April 1992 müssen nicht landesweit nachgezählt werden. Die Grünen konnten sich am Donnerstag vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig nicht mit ihrem Antrag durchsetzen, die Auswertung der Landtagswahl in einer erneuten Auszählung überprüfen zu lassen. Lediglich in zwei Wahlbezirken in Burg-Dithmarschen und in Gribbohm (Kreis Steinburg) sollen die Stimmen neu ausgezählt werden. Das OVG folgte mit seinem Urteil weitgehend der Argumentation des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Die Grünen waren knapp an der 5 % -Hürde gescheitert.
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