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Grüne klagen gegen Wahlvertrag

Bonn (afp) — Die Grünen haben gestern ihre angekündigte Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Wahlvertrag mit der DDR erhoben. Wie Vorstandssprecher Christian Ströbele vor der Presse sagte, soll mit der Organklage festgestellt werden, daß der Wahlrechtsvertrag „gegen das Grundgesetz verstößt und verfassungswidrig ist“. Die Fünf-Prozent-Klausel und die Zulassung der eingeschränkten Listenverbindung verletzten die Wahlrechtsgleichheit und die Parteienfreiheit. Die Grünen dringen auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts noch vor der Vereinigung am 3. Oktober, um eine Neuverhandlung des Vertrages zu ermöglichen. Die Grünen haben außerdem beantragt, durch eine einstweilige Anordnung die für den 2. Dezember vorgesehene erste gesamtdeutsche Wahl auszusetzen oder bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Anwendung der Fünf-Prozent-Klausel und der eingeschränkten Listenverbindung zu suspendieren. Die Beschränkung der Listenverbindungen auf nicht konkurrierende Parteien diene eindeutig allein der CSU- Schwesterpartei DSU und stelle daher eine „Lex DSU“ dar, sagte Ströbele, der die Klage in der für den 26. September anberaumten mündlichen Verhandlung vertreten wird. Er zeigte sich zuversichtlich, daß das Gericht der Argumentation der Grünen folgen wird. Am gleichen Tag werden auch ähnliche Klagen der PDS und der Republikaner in Karlsruhe verhandelt werden.

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