Große Kraftwerke werden bevorteilt: Ökostrom lohnt sich für Konzerne
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird novelliert. Zum Ärger der kleinen Ökostromanbieter werden die großen Anlagen der Energiekonzerne bevorzugt.
BERLIN taz | Ökostromanbieter kritisieren die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die die Regierung am Montag im Kabinett beraten will. Für Unmut sorgt vor allem, dass die Förderung künftig die größeren Kraftwerke noch stärker bevorzugen soll, die meist von den etablierten Energiekonzernen errichtet werden.
So wird bei der dezentralsten aller erneuerbaren Energiequellen, der Sonne, am meisten gekürzt. Kleine Solarstromanlagen mit weniger als 30 Kilowatt installierter Leistung sollen künftig sogar auf maximal 70 Prozent ihrer Spitzenleistung begrenzt werden, um die Netze nicht zu überlasten.
"Nach unseren Simulationen können dann Ertragsverluste zwischen drei und acht Prozent auftreten", kritisiert Ralf Haselhuhn von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie. Zudem ist die Vergütung degressiv angelegt: Sie wird für Neuanlagen je nach Marktentwicklung rapide sinken.
Die Fotovoltaik wird häufig immer noch als teure Energie gescholten - doch eine mitunter deutlich teurere Energie soll sogar noch mehr Geld erhalten: die Geothermie, die üblicherweise das Metier kapitalkräftiger Unternehmen ist. Der Geothermie-Strom, der bisher mit zumeist 23 Cent bedacht wurde, soll künftig sogar mit 25 Cent vergütet werden.
Teuerster Part: Geothermie
Damit bekommt ein Erdwärmekraftwerk in Zukunft mehr für die Kilowattstunde als manche Solarstromanlage. Und weil die Geothermie im Unterschied zur Fotovoltaik bislang keine Fortschritte bei der Preisreduzierung vorweisen kann, wird sie bereits in Kürze den teuersten Part im erneuerbaren Energiemix übernehmen.
Auch bei der Bioenergie werden künftig Großanlagen bevorzugt. Gleiches war ursprünglich bei der Windkraft geplant: So sollte die Vergütung für die Offshore-Windkraft, die meist von den großen Energiekonzernen errichtet werden, nochmals deutlich aufgestockt werden. Neue Anlagen sollten nach dem Referentenentwurf eine Anfangsvergütung von 19 Cent pro Kilowattstunde (bisher: 15 Cent) erhalten.
Windräder an Land, die hingegen häufig von Bürgern finanziert werden, sollten statt bisher 9,2 nur noch 8,73 Cent bekommen. Entsprechend deutlich reagierte der Bundesverband Windenergie: "Es ist energiepolitisch höchst gefährlich, mit der Windenergie an Land gerade die kostengünstigste und wichtigste erneuerbare Energiequelle auszubremsen."
Keine Benachteiligung der Windkraft an Land
So sahen es auch die Länder: Bei einem Treffen mit der Bundesregierung konnten sie am Freitag erreichen, dass die Benachteiligung der Windkraft an Land gegenüber den Offshore-Anlagen beseitigt wird.
Die Novelle hat jedoch nicht nur Tücken bei den Fördersätzen. Auch die Lieferung des Ökostroms wird im Referentenentwurf neu geregelt - und den Ökostromanbietern damit das Leben erschwert. Die Naturstrom AG, Greenpeace Energy und die Elektrizitätswerke Schönau protestierten mit einer gemeinsamen Stellungnahme.
Ihr Hauptkritikpunkt: Bisher durften sie vor allem Strom aus Wasserkraft liefern, die verlässlich planbar ist. Jetzt sollen sie jeden Monat mindestens 25 Prozent des verkauften Stroms durch fluktuierende Quellen wie Windkraft oder Fotovoltaik decken.
Um dies zu gewährleisten, "müsste permanent ein Vielfaches des benötigten Stroms eingekauft werden, um beispielsweise auch in schwachen Windmonaten die Quote zu erfüllen", kritisiert Oliver Hummel von Naturstrom.
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