■ Großbritannien: Frist für Embryo
London (AFP) – In Großbritannien hat eine kinderlose Frau am Donnerstag vor Gericht eine Frist von drei Wochen durchgesetzt, in der die Zerstörung eines von ihr stammenden tiefgefrorenen Embryos verboten ist. Graham Ross, der Anwalt der namentlich nicht genannten Frau, sagte in London, die Erhaltung des Embryos sei für seine Mandantin von elementarer Bedeutung. Der eingefrorene Embryo wurde gemeinsam mit ihrem Exehemann erzeugt. Dieser weigerte sich, den Antrag für eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist um fünf Jahre zu unterzeichnen.
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