piwik no script img

Grimau-Urteil bestätigt

■ Rechtfertigung für ein Todesurteil aus Francos Zeiten

Berlin (taz) - Spaniens oberstes Gericht hat in der vergangenen Woche das Todesurteil eines Franco-Gerichts gegen den Kommunisten Julian Grimau bestätigt. Grimau, ZK -Sekretär der illegalen spanischen KP, war 1963 wegen seiner Rolle im Bürgerkrieg zum Tode verurteilt worden. In dem nur fünf Stunden dauernden Verfahren hatte es seinerzeit weder Zeugen noch Beweise für die angeblichen Morde und Vergewaltigungen gegeben. Trotz weltweiter Proteste wurde Grimau zwei Tage nach der Urteilsverkündung erschossen.

Jetzt beantragte die Madrider Oberstaatsanwaltschaft die Annullierung des Urteils, weil das Militärgericht 1963 gesetzeswidrig zusammengesetzt war. Spaniens oberstes Gericht lehnte mit sieben zu einer Stimme ab.

Dora

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen