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■ AsylrechtGriechenland unsicher

Berlin (taz) – Zwei Asylbewerber aus dem Iran dürfen nicht nach Athen zurückgeschoben werden. Wie das Bundesverfassungsgericht verfügte, können die beiden Flüchtlinge, die sich zu der im Iran verfolgten Baha'i-Religion bekennen, in die Bundesrepublik einreisen und erhalten ein reguläres Asylverfahren. Griechenland könne nicht als sicherer Drittstaat im Sinne des neuen Artikel 16a angesehen werden, da Mitglieder der Baha'i dort bisher immer abgeschoben wurden.

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