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■ TelegrammGrenzen für Methadon auf Krankenschein

Kassel (dpa) – Die Krankenkassen müssen Ersatzdrogen wie Methadon nur dann bezahlen, wenn der Süchtige mit der Therapie die Drogenfreiheit anstrebt. Zugleich muß für ihn die Aussicht bestehen, „clean“ zu werden. Wird dagegen das Heroin durch die andere Droge nur ersetzt, um die Betroffenen aus der Szene herauszubringen, ist dies nicht Sache der Krankenkassen, entschied das Bundessozialgericht.

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