: Grauer Star als Berufskrankheit
Kassel (dpa) – Das Kasseler Bundessozialgericht hat die Anerkennung des „Grauen Stars“ als Berufskrankheit ausgedehnt. Bisher wurde diese Augenkrankeit nur bei Berufen anerkannt, die durch infrarote Wärmestrahlung an ihrem Arbeitsplatz belastet sind, etwa Glasmacher an Schmelzöfen oder Stahlarbeiter am Hochofen. Ein Reprofotograf, der jahrzehntelang unter Reprolampen mit ultravioletter Strahlung gearbeitet und Grauen Star bekommen hatte, sollte nach dieser Ansicht ohne Entschädigung bleiben. Dem schloß sich das Gericht nicht an.
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