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GrabsteineEuropäisches Prüfsiegel muss her

Kommentar von Armin Simon

Soziale und ökologische Vorschriften zu prüfen, kann nicht Aufgabe einer Kirchengemeinde sein, die einen kleinen Friedhof betreibt - und es ist auch nicht die Aufgabe der Bremer Politik.

A uf die Bremer Friedhofsbetreiber kommen demnächst neue Aufgaben zu. Nicht nur Grünanlagen wollen gepflegt und Grabplätze verwaltet werden. Künftig müssen sie - sofern sie eine "Fair-Trade"-Vorschrift in ihre Friedhofssatzungen aufnehmen - wohl auch noch Grabsteinhersteller und Importbescheinigungen überprüfen. Denn die parlamentarische Initiative von SPD und Grünen, das Bremer Bestattungsgesetz zu ändern, schafft zwar auf vorbildliche und juristisch einwandfreie Weise die gesetzliche Grundlage dafür, in die Friedhofssatzungen auch soziale Kriterien für die Produktion der Grabsteine mit aufzunehmen. Mit allen Problemen bei der Umsetzung dieses Ziels lassen die InitiatorInnen die Friedhofsträger - und letzten Endes auch die VerbraucherInnen - aber alleine.

Praktisch anwendbar sind soziale und ökologische Vorschriften nur dann, wenn es auch eine Instanz gibt, die die Hersteller verlässlich kontrolliert und das Ergebnis ihrer Prüfung auf einfache Weise kommuniziert. Dies kann nicht Aufgabe einer Kirchengemeinde sein, die einen kleinen Friedhof betreibt - und es ist auch nicht die Aufgabe der Bremer Politik.

Diese müsste jedoch auf Bundes- oder europäischer Ebene drängen, entsprechende Siegel und Kontrollen zu etablieren - zumindest solange selbst grundlegende Arbeitsrechte noch nicht überall Standard sind.

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1 Kommentar

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  • AN
    ad noctum

    Also, Armin, ich bitte Dich, meine Arroganz zu entschuldigen, aber nachdem Du einen Artikel und einen Kommentar zu diesem soo wichtigen Thema veröffentlichen durftest solltest Du inzwischen eigentlich etwas mehr davon verstehen.

    Das Land Bremen kann "fair-trade"-Vorschriften machen wie es will, sie haben keinen rechtlichen Bestand. Weder kann Bremen Importe aus Mitgliedsländern der EU erschweren oder unterbinden (Trivia: "Ein Grabstein der in Firenze, Pilsen oder Amiens verkauft werden darf muss auch in Bremen verkauft werden dürfen.") noch kann es im Umkehrschluss inländischen Steinmetzen besondere Vorschriften machen die diese ihren ausländischen Kunkurrenten gegenüber benachteiligen würden (vgl. Brauerei Neuzelle gegen Bundesrepublik Deutschland Juli 2007).

     

    Nicht der Bremer Seant ist gefragt sondern die EU-Kommission.

    Also, Armin, das macht jetzt als Fazit genau einen Artikel und einen Kommentar für die Katz.