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Gorbatschow darf beleidigt werden

Moskau (afp) - Der Gesetzentwurf „zum Schutz der Ehre und Würde des Präsidenten“ ist am Samstag im Nationalitätenrat abgelehnt worden, berichtete die amtliche sowjetische Nachrichtenagentur 'Tass‘. Der Gesetzentwurf sieht für „Beleidigung oder Verleumdung“ des Staatspräsidenten Strafen von bis zu 3.000 Rubeln (etwa 9.000 Mark) oder bis zu drei Jahren Haft vor. Medien, die „beleidigende“ Angaben weitergeben, sollen bis zu 25.000 Rubel Strafe zahlen, bei Verbreitung von „Verleumdungen“ droht dem betroffenen Betrieb die Schließung. Da die andere Parlamentskammer, der Unionsrat, dem Entwurf zugestimmt hat, wurde eine gemeinsame Kommission zur nochmaligen Diskussion eingerichtet.

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