Google knickt ein: Street View nicht in Schleswig-Holstein
Google wird die Straßen von Schleswig-Holstein 2008 nicht für seinen Dienst "Street View" fotografieren. Ein Erfolg für die Gemeinden, die darin eine Einladung für Einbrecher sahen.
Molfsee hat den Kampf David gegen Goliath gewonnen: Die kleine Gemeinde in Schleswig-Holstein wehrte sich dagegen, für den Google-Service Street View abfotografiert zu werden - und hat damit nun erreicht, dass Google in ganz Schleswig-Holstein darauf verzichtet, Straßen abzuflichten.
Mindestens bis Ende des Jahres sollen die schwarzen Kamerawagen von Google "definitiv" nicht mehr Straßen und Häuser in dem norddeutschen Bundesland ablichten, wie Google dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz, Thilo Weichert, mitteilte.
Allerdings stellt Google im gleichen Schreiben offenbar klar, dass "die Erstellung von Aufnahmen von Straßenzügen für eine Straßenansicht in Deutschland" rechtmäßig sei.
Unter Berufung auf die Straßenverkehrsordnung wollten Molfsee und einige weitere Gemeinden hatten angedroht, den Street View-Autos von Google unter Berufung auf die Straßenverkehrsordnung die Nutzung ihrer Straßen zu untersagen. Der Grund dafür: Sie fürchteten, dass Kriminelle Google Street View nutzen könnten, um Einbrüche zu planen.
Datenschützer Weichert unterstützte die Gemeinden in ihrem Widerstand gegen den Internetriesen- und forderte Google per Brief auf, in Schleswig-Holstein keine Fotos mehr zu machen und keine Street View Bilder aus dem Bundesland zu veröffentlichen.
Google Deutschland hatte zunächst jegliche Verantwortung für den Fall zurückgewiesen und auf den Mutterkonzern verwiesen - von dem Weichert nun die postalische Bestätigung bekam, in Schleswig-Holstein vorerst nicht mehr zu fotografieren.
Das freut Datenschützer Weichert - doch er meint, dass sich die Probleme mit dem Straßenansichts-Dienst nicht auf ein einziges Bundesland beschränken. Denn "Street View" verstößt laut Weichert gegen das Bundesdatenschutzgesetz. "Auch wenn die Daten aus dem allgemein zugänglichen Bereich heraus erfasst werden, so überwiegen gegenüber den Veröffentlichungsinteressen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen", erklärte Weichert am Mittwoch in Kiel. Denn ohne vor Ort zu sein kann der Street View-Nutzer sich einen Eindruck von bestimmten Örtlichkeiten verschaffen - von deren Wert und Einbruchmöglichkeiten. (mit dpa)
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