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Google Street ViewAigner erwartet 50.000 Klagen

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner rechnet bis Ende des Jahres mit 50.000 Klagen gegen den Google-Dienst "Street View". Und kritisiert die Aufklärungsarbeit nach der WLAN-Panne.

In der Kritik: Googles Street-View-Projekt. Bild: dpa

MÜNCHEN apn | Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner rechnet mit einer Flut von Klagen gegen Google wegen dessen umstrittenen "Street View"-Dienstes. "Wenn die Welle an Widersprüchen anhält, vermuten wir, dass es bis Jahresende mehr als 50.000 werden könnten", sagte die CSU-Politikerin laut einem Vorabbericht des Magazins Focus. Nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter könnten klagen.

Aigner kritisierte dem Bericht zufolge die schleppende Aufklärungsarbeit von Google bei dessen Datenpanne. "Dass bei der Auslieferung der Festplatte an die zuständigen Behörden offenbar auf Zeit gespielt wird, ist nicht akzeptabel und gibt Spekulationen Raum, was tatsächlich auf der Festplatte gespeichert ist", sagte Aigner. Es sei zu befürchten, dass die Daten "längst irgendwo in den USA" lägen.

Google etwa hatte Mitte Mai zugegeben, seit 2007 private Daten aus offenen Funknetzen (WLAN) miterfasst und gespeichert zu haben. Das Unternehmen sammelte diese bei Kamerafahrten für den in Deutschland umstrittenen Dienst "Street View", für den es in zahlreichen Ländern ganze Straßenzüge fotografiert. Bei Bekanntwerden der Panne hatte Google die Fahrten in Deutschland eingestellt.

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2 Kommentare

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  • W
    wegweiser

    Zudem sind die Streetview Aufnahmen rechtlich gesehen in drockene Tüchern den hier gilt die allgemeine Panoramafreiheit die von keinerlei Datenschutz ähnliche Dingen beeinträchtig werden darf dies gilt Weltweit und auch Deutschland hat dies vertraglich unterschrieben nur Private Personen können ihr Foto sozusagen herausklagen auch Kennzeichen unterliegen der Panoramafreiheit brauchen von Google genau genommen nicht unkenntlich gemacht werden,hier wird von Aigner uns allen etwas vorgegaukelt den jedes Handy telefonat,oder Autobahnfahrt hinterläßt Datenschutzrechtliche Spuren die viel relevanter sind als Autokennzeichen die eh allgemein einzusehen sind...

  • PD
    Peter Debik, time-o-rama.com

    1. Frau Ministerin Aigner verwendet das Wort "Klage" und suggeriert damit Lesern, sie hätten ein Klagerecht gegen Google. Aber das ist falsch:

     

    Die angeblichen "Klagen" sind nämlich nur einfache Mitteilungen, z.B. e-Mails, an Google, dass ein bestimmtes Haus in Street View nicht enthalten sein soll. Dieses Widerspruchsverfahren ist eine von Google freiwillig angebotene Möglichkeit. Google ist dazu rechtlich nicht verpflichtet. Eine Klagemöglichkeit besteht nicht, weil die Fotos, die Google macht, im Rahmen aller bestehenden Gesetze und aller bisher in ähnlichen Sachfragen ergangener Gerichtsentscheide sind. Die Äußerung von Frau Ministerin Aigner ist wissentlich sachlich falsch und soll lediglich mehr Bürgerinnen und Bürger zum Widerspruch gegen Street View verleiten, die, würden Sie vom Ministerium korrekt und sachlich richtig informiert, niemals Widerspruch gegen Street View erheben würden. Frau Ministerin Aigner braucht nämliche eine gewisse Zahl von Widersprüchen, um Ihre Pläne für eine staatliche Kontrolle von Internet Diensten legitimieren zu können.

     

    2. Frau Ministerin Aigner hat keine wirklichkeitsnahen Daten, wieviele Widersprüche tatsächlich bei Google eingegangen sind oder eingehen. Die Zahl "50.000" ist frei erfunden und dient nur dazu, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erzeugen, es gäbe einen breiten Widerstand geben Google Street View, um weitere Widersprüche zu motivieren. Google hatte im April gegenüber dem Blog Carta geäußert, es gäbe eine "vierstellige" Zahl von Widersprüchen. Das heißt, allerhöchstens bisher weniger als 10.000, d.h. bisher höchstens 0,025% der deutschen Haushalte.

     

    Fragen Sie sich selbst: Wie viele Personen aus Ihrem eigenen Bekanntenkreis kennen Sie, die bei Google Widerspruch gegen Street View erhoben haben?