Google Book Settlement: Deutsche Bücher überwiegend raus
Google und die US-Verleger begrenzen die Absprache über die Digitalisierung von Büchern auf englischsprachige Länder. Die endgültige Ausgestaltung liegt bei den Richtern.
FRANKFURT/SAN FRANCISCO ap | Die von Google und US-Verlegern präsentierte neue Vereinbarung für die Bereitstellung von digitalisierten Büchern im Internet betrifft Deutschland kaum. Nach monatelangen Verhandlungen verständigten sich die Parteien unter anderem darauf, dass das "Google Book Settlement" nur für Bücher gilt, die urheberrechtlich in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind.
In dem Vergleichsvorschlag machte Google zahlreiche Zugeständnisse, die Kritikern allerdings nicht weit genug gehen. Sie befürchten weiterhin eine Monopolisierung im wachsenden Online-Büchermarkt.
Der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder, erklärte am Sonntag, der überarbeitete Entwurf werde jetzt sorgfältig geprüft. Dann werde der Börsenverein entscheiden, ob Einwände beim zuständigen Richter in New York eingereicht würden.
Ein großer Teil der deutschsprachigen Autoren und Verlage sei jetzt nicht mehr oder deutlich weniger stark als von dem früheren Entwurf betroffen. Erfasst seien allerdings viele ältere deutsche Bücher, weil sie im US-Copyrightregister eingetragen worden seien.
Er bekräftigte seine Forderung nach Schaffung einer Deutschen Digitalen Bibliothek, damit Europa gegenüber Amerika den weltweiten Anschluss bei der Online-Erschließung von Bibliotheksbeständen nicht verliere.
Anhörung im Februar
Der neue Entwurf eines "Google Book Settlements" wurde am Freitagabend beim Bundesgericht in New York eingereicht, die abschließende Anhörung wurde auf den 18. Februar angesetzt. Beide Seiten verständigten sich auf eine Reihe von Änderungen gegenüber einem ersten, vor etwa einem Jahr vereinbarten Abkommen, das auf Einwände des Justizministeriums gestoßen war. Bevor die Vereinbarung in Kraft tritt, muss es noch von Bezirksrichter Denny Chin gebilligt werden.
Eine wichtige Rolle in den Verhandlungen spielten Bücher, die vergriffen sind und noch dem Urheberschutz unterliegen, ohne dass ein Kontakt zum Autor hergestellt werden kann. Die Einnahmen aus dem Verkauf der digitalen Ausgaben dieser "verwaisten Bücher" sollen nun zehn Jahre lang eingefroren werden. In dieser Zeit können Copyright-Inhaber künftig ihre Ansprüche geltend machen. Auch erhalten die Autoren mehr Rechte, wenn ein Buch in den USA vergriffen, in einem anderen Land aber noch im Handel ist.
Die Open Books Alliance, in der sich die Google-Rivalen Microsoft, Yahoo und Amazon zusammengeschlossen haben, gehen die Zugeständnisse nicht weit genug. Der Co-Vorsitzende der Allianz, Peter Brantley, sprach von einem "Taschenspielertrick", mit dem Google letztlich seine kommerziellen Interessen durchsetzen wolle.
Google hat, aufgrund von anderen Vereinbarungen mit großen Bibliotheken, bislang etwa sechs Millionen vergriffene Bücher eingescannt. Das Angebot von Google Books macht bislang nur Ausschnitte dieser Bücher im Internet sichtbar. Ein gerichtlich genehmigtes Abkommen mit den Verlegern würde es Google ermöglichen, digitale Kopien dieser Bücher auch zu verkaufen.
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