Gleichstellungsdebatte in der Union: Entscheidung gefordert
Bundeskanzlerin Angela Merkel will im Streit über die Homo-Ehe angeblich das Bundesverfassungsurteil abwarten. Die Bundesjustizministerin nicht.
BERLIN afp | Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat offenbar genug vom unionsinternen Streit und dringt in der Frage der Gleichstellung homosexueller Paare auf eine rasche Entscheidung. „Wir brauchen Tempo bei der vollen Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft mit der Ehe - vom Steuerrecht bis zur Adoption“, sagte die Ministerin der Bild-Zeitung. „Die Politik muss den Anspruch haben zu gestalten und darf sich nicht vom Bundesverfassungsgericht treiben lassen“, sagte sie mit Blick auf die Union.
In der Union wird derzeit um den Kurs bei der Gleichstellung homosexueller Paare gestritten. Während Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) seine Partei zu einer Angleichung der Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe aufruft, wendet sich Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) gegen eine „totale Gleichstellung“. Auch die CSU ist dagegen.
Nach Informationen des Nachrichtenmagazins Spiegel will Bundeskanzlerin Angela Merkel erst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage abwarten. Das Gericht hatte kürzlich die Rechte homosexueller Paare zur Adoption von Kindern ausgeweitet.
Eine Entscheidung des höchsten Gerichts zu der geforderten Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer steht noch aus. Das Urteil soll noch vor der Sommerpause fallen.
CDU-Präsidiumssitzung zur Klärung nutzen
Die Rheinische Post berichtet hingegen in ihrer Montagsausgabe, Merkel wolle in der CDU-Präsidiumssitzung am Montag die Debatte um die Gleichstellung beenden. Merkel werde eine Bekräftigung des Parteitagsbeschlusses vom vergangenen Dezember empfehlen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf höchste Parteikreise.
Danach würde nur die vom Verfassungsgericht verlangte „Sukzessiv-Adoption“ für Männer und Frauen umgesetzt, deren gleichgeschlechtlicher Partner bereits ein Kind adoptiert hat. Eine steuerliche Vergünstigung durch eine Übertragung des Vorteiles des Ehegattensplittings auf Lebenspartnerschaften werde von einer weiteren Verfassungsgerichtsentscheidung abhängig gemacht, ein vollständiges Adoptionsrecht nicht weiter verfolgt.
Leser*innenkommentare
Hady Khalil
Gast
Das Wohl der Kinder
Ich kann Seehofers Kritik inhaltlich teilen, nicht aber die an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes. Jemand der permanent das oberste Gericht drängt Gesetze, die rechtlich umstritten sind zu entscheiden, statt sie von vornherein innerhalb verfassungsmässiger Grenzen zu gestalten, dreht einfach die Fakten um. Das ist mit Verlaub, typisch bayerische Hinterfotzigkeit.Ich finde das Urteil des BVG eigentlich einen klaren Auftrag. Auch die Adoptionsfrage ist klar beantwortet. In dem das Gericht sagt, das die Adoption nur zulässig ist, wennn das Kind aus einer vorherigen Partnerschaft stammt, hat es doch gleichzeitig andere Formen der Adoption eine Absage erteilt und wie ich finde zurecht.Für Betroffene mit Kinderwunsch ist das bitter, aber das Gericht hat das Wohl des Kindes nochmal betont. Ich teile nicht die Bewertung des Gerichtes, das in einer homo-Ehe keine negativen Folgen für das Kindeswohl zu erwarten sind.Eine Adoption in eine gleichgeschlechtliche Ehe würde das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verletzen. Kinder orientieren sich in ihren Beziehungen an ihren Vorbildern, den Eltern und hat deshalb in einer Homoehe kaum eine Chance auf eine heterosexuelle Entwicklung und damit auch die Möglichkeit selbst mal Kinder zu haben. Zumindest sind in einer heterosexuellen Umgebung sexuelle Identitätskonflikte vorprogrammiert. Meiner Meinung nach spielt es keine Rolle, ob es darüber gesicherte Studien gibt, oder nicht, weil im Zweifel, solange das nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, muss man die Zweifel berücksichtigen, da man sonst billigend den Nachteil der Kinder in Kauf nimmt. Die Frage, ob man Homoehen mit Familien gleichstellen soll, macht sich meiner Meinung nach nicht daran ffest, welche sexuelle Präferenz die Eltern haben, sondern, daran, was eine Familie ausmacht, die Kinder. Eine Gleichbehandlung von Homo-Familien mit normalen Familien, würde allerdings auch die Chancengleichheit der Kinder erhöhen. Es bleibt die Frage, was tun, wenn sich Homo-Paare nicht an das Gesetz halten und wie bei Jauch geschildert im Auslabnd Adoptieren, oder künstlich befruchten lassen? Ist das strafwürdig?Ich würde sagen ja. Wer sich nicht an Recht und Gesetz hält... . Nur sollte hier der Staat auf jedeStrafverfolgung, oder Entzug von Steuerprivilegien verzichten, weil letztlich das zu lasten des Wohls der Kinder geht.
Mich wundert etwas, wieso dieses Thema plötzlich so stark ist und das in Wahlkampfzeiten, so schwere Kost für die CDU. Sonst versteht sie es doch die Themen auszusitzen.Hat das vielleicht etwas damit zu tun, das den Katholiken in der CDU momentan der päpstliche Beistand fehlt? Viel wichtiger, als dieses Randthema, immerhin sind davon ja nur ein paar tausend betroffen, wäre es sich mal so intensiv Gedanken zu machen, wie eine große christliche Volkspartei die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so verbessern kann, das die hier lebende Bevölkerung lust hat sich selbst zu reproduzieren.
Sören
Gast
Ich halte das für eine typische Debatte aus dem "Raumschiff Berlin".
Mit Ausnahme von CDU/CSU sind alle Parteien für eine Gleichstellung, das Verfassungsgericht entscheidet regelmäßig für eine Gleichstellung, und in Umfragen ergeben sich deutliche Mehrheiten für eine Gleichstellung.
Man könnte also relativ problemlos zu einer Lösung kommen, ohne noch auf weitere Urteile des Verfassungsgerichts zu warten. Aber weil ein paar Politiker ihre Ideologie in den Vordergrund stellen, kommt die Politik nicht vorwärts. Damit schadet dieser Rand der ganzen Politik, mehr erreichen sie damit aber nicht.