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Gleicher Krieg – gleiche Rente

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet: Die Versehrtenrente für ostdeutsche Wehrmachtssoldaten muss künftig auf Westniveau angehoben werden. Für die vergangenen Jahre wird ein Abschlag gezahlt. Kosten: 35 Millionen

FREIBURG taz ■ Ost- und westdeutsche Kriegsopfer erhalten künftig die gleiche Versehrtenrente. Dies entschied gestern der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Ex-Soldaten, die nach dem Krieg in der DDR lebten, hätten ihre Gesundheitsopfer „im gleichen Krieg für den gleichen Staat erbracht“.

Die Leistungen an Kriegsopfer werden zusätzlich zu normalen Rentenansprüchen bezahlt und betragen im Westen derzeit maximal 1.449 Mark pro Monat. Geklagt hatten zwei Männer aus Thüringen, die im Zweiten Weltkrieg Arm oder Bein verloren hatten. Sie fühlten sich gegenüber Leidensgenossen im Westen diskriminiert, weil die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz für ostdeutsche Kriegsversehrte deutlich geringer ausfielen. 1999 lagen die Zahlungen bei 87 Prozent des Westniveaus. Diese Ungleichbehandlung sah nun auch das Bundesverfassungsgericht als unzulässig an. Allerdings sei die Regelung erst zum 1. Januar 1999 „verfassungswidrig“ geworden. Übergangsweise habe der Gesetzgeber nach der Wiedervereinigung nämlich einen „weiten Spielraum“ gehabt. Dabei sei es zulässig gewesen, die Rentenhöhe der Kriegsopfer an die Entwicklung der Nettolöhne zu koppeln. Allerdings habe sich spätestens 1998 gezeigt, dass die Leistungen für die ostdeutschen Ex-Soldaten wohl auf absehbare Zeit nicht das Westniveau erreichen werden. Aufgrund des hohen Lebensalters der Betroffenen sei damit eine unzulässige „Ungleichbehandlung auf Dauer“ entstanden. Die Ost-Kriegsrentner werden deshalb für die Zukunft gleichgestellt und erhalten außerdem „auf Antrag“ einen 13-prozentigen Nachschlag für das Jahr 1999. Profitieren werden von diesem Urteil rund 60.000 Personen, die 1990 im „Beitrittsgebiet“ lebten. Auf den Bund werden Mehrkosten in Höhe von 35 Millionen Mark pro Jahr zukommen. CHRISTIAN RATH

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